Waldbrände

Eine unterschätzte Gefahr für Natur und Mensch

Burgwindheim liegt inmitten des wunderschönen Naturparks Steigerwald mit seinen ausgedehnten Buchen- und Mischwäldern. Aufgrund dieser Lage ist der Schutz unserer Heimat, der Natur und unserer Lebensgrundlagen eine Schwerpunktaufgabe unserer Feuerwehr. Vorbeugen muss aber jeder.

Wenn Sie in Wald und Flur unterwegs sind sollten Sie sich deshalb über folgendes bewusst sein:

1. Gefahren durch Waldbrände

für Menschen und deren Hab und Gut
für Tiere
für die Natur

Die Gefahr, welche für Menschen von Waldbränden ausgeht, wird oft unterschätzt. Jedes Jahr vernichten allein in Deutschland im Schnitt über 5 Quadratkilometer Fläche. Jeder Waldbrand zerstört aber nicht nur das Eigentum unserer Bürger. Waldbrände schädigen den Naturhaushalt sehr nachhaltig. Der Wald ist unsere „Klimaanlage“. Durch seine Temperatur- und Wasserregulierung trägt er wesentlich zu unserem gemäßigten Klima der Region bei. Und nicht zuletzt leiden auch die Tiere darunter. Insbesondere Kleinsäuger und Jungtiere verenden qualvoll im Rauch- und Flammenmeer. Und nicht zuletzt ist der Waldbesucher selbst gefährdet, insbesondere wenn Wipfel- und Flugfeuer plötzlich neue Feuerfronten entstehen lassen.

Deshalb ist das oberste Gebot, Waldbrände zu vermeiden.

2. Ursachen

leider ist der Mensch zu fast 100 % für Waldbrände verantwortlich. An vorderster Stelle rangieren fahrlässige Brandstiftungen durch Lagerfeuer und Rauchen
natürliche Ursachen wie z. B. Blitzschläge sind sehr selten

Die Gefahr steigt mit zunehmender Trockenheit. Die Jahreszeiten spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle. Auch der Winter kann sehr trocken sein und damit die Waldbrandgefahr erhöhen. Insbesondere aber bei lang ausbleibenden Regenfällen und Wind nimmt im Laufe eines Sommertages die Gefahr erheblich zu.

3. Verhalten

Daher sollten Sie folgende Regeln beachten:

kein offenes Feuer, kein Grillen abseits dafür vorgesehener Stellen
nicht Rauchen
keine brennenden Zigarettenkippen aus Zug oder Pkw werfen
keinen Müll (insbesondere Flaschen) wegwerfen (können als Brennglas wirken)
Forstwege und Straßen nicht zuparken (Rettungswege)
Pkw nicht auf Grasflächen parken. Der heiße Katalysator kann sonst Brände auslösen
andere Waldbesucher auf ihr Fehlverhalten freundlich (sie wissen es vielleicht nicht besser) hinweisen

Im Falle eines Waldbrandes

Betroffene warnen, ggf. aus dem Gefahrebereich retten (sofern zumutbar)
Gefahrenbereich sofort verlassen (Windrichtung beachten)
Waldbrände sofort melden (je schneller desto besser die Chance, das Feuer aufzuhalten)
dazu einen schnell erreichbaren, markanten Geländepunkt (möglichst an einer Straße) angeben und
die Feuerwehr einweisen
ggf. Löschversuche nur durchführen sofern zumutbar
auch bei erfolgreichem Löschversuch die Feuerwehr verständigen (Notruf 112 – kostenfrei), damit versteckte Glutnester nicht übersehen werden

4. Fehlverhalten

Bereits das Herbeiführen einer Brandgefahr ist eine Straftat. z. B. im Wald bei hoher Waldbrandgefahr raucht oder grillt, muss sich unter Umständen mit diesem Vergehen konfrontieren lassen. Keinen Spaß versteht der Gesetzgeber mehr bei einer fahrlässigen Brandstiftung. Also wenn es durch unachtsamen Umgang mit Feuer tatsächlich zum Brand kommt. Ein Verbrechen ist die vorsätzliche Brandstiftung. Dazu gehört auch der bedingte Vorsatz. Das bedeutet, wer wider besseren Wissens die Brandstiftung in Kauf nimmt. Er wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr und bis zu 10 Jahren bedacht.